Regelungen Tennissport (kontaktfreier Sport) in NRW ab 28.05.2021:
Nach aktueller Corona-Schutzverordnung (Stand 27.05.21) Bereiche
Regelungen für das Tennisspiel
Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz 0 – 35
Erlaubter Sportbetrieb:
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb ohne Begrenzung Drinnen: siehe oben mit Test und einfacher Rückverfolgbarkeit
Zuschauer:
Draußen: Bis 100 Zuschauer mit einfacher Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert) und Mindestabstand Ab 101 Zuschauer: 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität* mit fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen bei Einhaltung des Mindestabstands und einfacher RV Drinnen: max. 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität* mit – Test – Besondere Rückverfolgbarkeit: einfache RV zzgl. Sitzplan – Fest zugewiesene Sitz- und Stehplätze – Mindestabstand – Max. 1.000 Zuschauer
Gemeinschafts-räume, Duschen und Umkleiden:
Geöffnet mit – Mindestabstand – Hygienevorschriften
Vereinsgastro-nomien:
Außen- und Innengastronomie ohne Negativtestnachweis, Zuweisung fester Sitz- oder Stehplatz, einfache Rückverfolgbarkeit, Mindestabstand und Einhaltung der sonstigen Hygienevorschriften
Bereiche
Regelungen für das Tennisspiel
Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz 35 bis 50
Erlaubter Sportbetrieb:
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb ohne Begrenzung Drinnen: siehe oben mit Test und einfacher Rückverfolgbarkeit
Zuschauer:
Draußen: Bis 100 Zuschauer mit einfacher Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert) und Mindestabstand Ab 101 bis max. 1.000 Zuschauer: 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität* mit fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen bei Einhaltung des Mindestabstands und einfacher RV Drinnen: max. 1/3 der regulären Zuschauer-Kapazität (bis max. 500 Zuschauer)* mit – Test – Besondere Rückverfolgbarkeit: einfache RV zzgl. Sitzplan – Fest zugewiesene Sitz- und Stehplätze – Mindestabstand
Gemeinschafts-räume, Duschen und Umkleiden:
Geöffnet mit – Mindestabstand – Hygienevorschriften
Vereinsgastro-nomien:
Außengastronomie ohne Negativtestnachweis und Vorgaben siehe Stufe 1 Innengastronomie mit Negativtestnachweis und Vorgaben siehe Stufe 1
Bereiche
Regelungen für das Tennisspiel
Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100
Erlaubter Sportbetrieb:
Draußen: Einzel, Doppel im Spiel, Wettkampf- und Trainingsbetrieb bis max. 25 Personen je Gruppe / Wettspiel Kein Sport drinnen (mit Ausnahme Bundes- und Landeskader sowie Profi- und Berufssport)
Zuschauer:
Draußen: Bis 100 Zuschauer mit – Test – Einfache Rückverfolgbarkeit: Name, Adresse, E-Mail oder Tel. Nr. aller Personen digital/schriftlich erfasst und 4 Wochen gespeichert – Mindestabstand Bis 500 Zuschauer mit – Test – Besondere Rückverfolgbarkeit: einfache RV zzgl. Sitzplan – Fest zugewiesene Sitz- und Stehplätze – Mindestabstand
Gemeinschafts-räume, Duschen und Umkleiden:
geschlossen
Vereinsgastro-nomien:
Außengastronomie mit Negativtestnachweis und Vorgaben siehe Stufe 1
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